PR kann tricky sein, wenn es um Gesundheit geht. Wer sich in diesem Umfeld bewegt, sollte sich besser vorher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.
Was man in Fachkreisen (Ärzt:innen, Apotheker:innen) ohne Weiteres sagen darf, gilt nämlich keinesfalls für die Kommunikation mit Patient:innen (= Laien). Hier die wichtigsten Basisinformationen:
PR im Bereich Gesundheit: Kommunikation an Patient:innen
Grundsätzlich gilt: PR für rezeptpflichtige Arzneimittel (sowie für registrierte homöopathische Arzneispezialitäten) gegenüber (potenziellen) Patient:innen ist verboten (§ 51 Abs. 1 Z 1 AMG).
Das gilt nicht nur für die Nennung des Medikamentennamens, sondern auch für jede Kommunikation, die auf ein bestimmtes Medikament hinweist. Anders ist das bei von Gebietskörperschaften durchgeführten oder unterstützten Impfkampagnen.
Ausnahme: Wenn ein:e Patient:in ein bestimmtes rezeptpflichtiges Medikament bereits verschrieben bekommen hat, darf er oder sie weitere Informationen darüber erhalten, z. B. über die richtige Einnahme oder Applikation (beispielsweise bei Spritzen).
Für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die sogenannten Over-the-counter-(OTC)Medikamente ist Werbung bzw. PR grundsätzlich erlaubt, allerdings mit vielen Einschränkungen und Auflagen (§§ 51, 52, 53 AMG). Bekanntestes Beispiel ist der verpflichtende Hinweis auf potenzielle Nebenwirkungen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“
Kommunikation mit dem Arzt oder der Ärztin
Auch gegenüber dem Arzt oder der Ärztin ist die Kommunikation streng geregelt (§§ 54, 55, 55a AMG). Hier gibt es sogenannte „Werbebeschränkungen“. Sie verhindern „unsachliche“ und „marktschreierische“ Aussagen. Die Informationen zum Produkt müssen genau, aktuell, überprüfbar und vollständig sein. Quellenangaben sind dabei verpflichtend, außerdem muss bei Druckschriften die sogenannte Fachkurzinformation dabei sein.
Pharmafirmen haften dafür, dass alle Kommunikationsmittel, die sie verwenden, den Vorschriften entsprechen. Vor Veröffentlichung ist es also wichtig, peinlich genau zu kontrollieren, ob wirklich alles korrekt ist und sämtliche Gesundheits-PR-Maßnahmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens sind.
In der Praxis werden nicht immer alle Vorgaben ganz genau eingehalten. Wie so häufig kann die eine oder andere Maßnahme eine Ermessenssache sein. Im Zweifelsfall lohnt es sich, eine:n Anwält:in hinzuzuziehen.
Als Beraterin mit Schwerpunkt Gesundheits-PR helfe ich gerne dabei, korrekt, zielgruppengerecht und punktgenau zu kommunizieren. Kontaktiere mich gerne.